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Rechtliche Grundlagen: Wann brauchen Sie einen BTM-Tresor?

Betäubungsmittel (BTM) sind Arzneimittel mit einem sehr hohen Missbrauchs- und Suchtpotenzial. Dazu gehören vor allem starke Schmerzmittel oder Narkotika wie Morphin, Methadon, Fentanyl oder bestimmte Psychostimulanzien. Wenn solche Substanzen in falsche Hände geraten, kann das schwerwiegende Folgen haben. Neben den gesundheitlichen Schäden durch eine unerlaubte Einnahme besteht auch das Risiko, dass mit diesen Substanzen auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird.  Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber alle Betriebe, in denen BTM gelagert oder abgegeben werden, zu besonders strengen Sicherheitsmaßnahmen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach BtMG

Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) müssen Sie Betäubungsmittel so sichern, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist. Die Aufbewahrung darf nur in einem geeigneten Behältnis erfolgen, das den Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit und eine geprüfte Einbruchhemmung entspricht. Diese Pflicht gilt für

  • Apotheken
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Kliniken
  • Pflegeheime
  • Tierärzte
  • Labore 

und alle weiteren Einrichtungen, die BTM aufbewahren oder ausgeben. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit sehr strengen Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Vorgaben an die Bauweise und Zertifizierung von BTM-Tresoren

Wenn Sie einen BTM-Tresor kaufen, dann unterliegt dieser strengen und klar definierten technischen Anforderungen. Die Richtlinie 4114-K(8.23) der Bundesopiumstelle (BfArM) legt fest, dass ein Tresor mehrwandig konstruiert sein muss, über eine stabile Vierseitenverriegelung verfügt und mit einem zertifizierten Schloss ausgestattet ist. Zusätzlich müssen Sie jederzeit nachweisen können, dass Ihr Tresor fachgerecht verankert wurde.

Damit Sie mit der Aufbewahrung diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, bieten wir Ihnen in unserem BTM-Tresore der Sicherheitsstufe 1 nach EN 1143-1 Grad 1 an. Diese Modelle erreichen einen geprüften Widerstandsgrad, der alle Anforderungen der Bundesopiumstelle abdeckt. So können Sie Ihren Bestand gesetzeskonform schützen und darauf vertrauen, dass auch im Schadensfall der Versicherungsschutz greift.

Es gibt strenge Dokumentations- und Nachweispflichten für die alltägliche Nutzung des BTM-Tresors

Zusätzlich zur sicheren Aufbewahrung der Betäubungsmittel im Tresor sind Sie in der Pflicht zur lückenlosen Dokumentation. Sie müssen alle Bewegungen der Betäubungsmittel in einem Betäubungsmittel-Bestandsbuch festhalten. Darin tragen Sie jede Entnahme, jede Rückgabe und jeden Zugang zum BTM-Tresor mit Datum, Menge, Bezeichnung des Präparats sowie Name des Verantwortlichen ein.

Wer darf Zugang zum BTM-Tresor haben?

Der Zugriff auf Betäubungsmittel darf ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten sein. In Apotheken, Arzt- oder Zahnarztpraxen bedeutet das in der Regel, dass nur approbierte Fachkräfte wie Apotheker, Ärzte oder Zahnärzte einen Schlüssel bzw. den Zugangscode zum Tresor haben. Mitarbeiter ohne Approbation, zum Beispiel pharmazeutisch-technische Assistenten oder Pflegepersonal, dürfen Betäubungsmittel nur dann entnehmen, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden und die Entnahme dokumentiert wird.

Tipp: In der Praxis hat es sich bewährt, alle Personen mit Zugangsberechtigung schriftlich festzuhalten und die Zuständigkeit in internen Verfahrensanweisungen klar zu regeln. 

Passen Sie Ihren BTM-Tresor flexibel an Ihre Anforderungen an

In jedem Betrieb gibt es eigene Abläufe, speziell was die Entnahme und die Lagerung der Medikamente angeht. Daher ist es wichtig, einen BTM-Tresor zu finden, der sich harmonisch in diese Abläufe integriert. Deshalb bieten wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, das Modell genau nach Ihren Vorstellungen auszustatten und an Ihre Räume und Arbeitsabläufe anzupassen:

  • Farbe: Sie können zwischen mehreren dezenten Graustufen wählen, damit sich der Tresor möglichst unauffällig in Ihre Umgebung einfügt.
  • Schlossvarianten: Für den täglichen Zugriff entscheiden Sie sich entweder für ein Elektronikschloss mit individuell einstellbarem Zahlencode oder für ein mechanisches Zahlenkombinationsschloss.
  • Zusätzliche Fachböden: Falls Sie Ihr Lagerkonzept verändern möchten, können Sie zusätzliche Fachböden oder Einteilungen in Ihren BTM-Tresor integrieren. Sie können Ihre Betäubungsmittel auf diese Weise übersichtlicher organisieren und die Bestände zum Beispiel nach Wirkstoffen oder Chargen sortieren. 

Damit Ihr Tresor nicht nur sicher ankommt, sondern auch direkt einsatzbereit ist, können Sie uns mit der Lieferung per Fachspedition und einer fachgerechten Verankerung vor Ort beauftragen.

Wie gut kann ein BTM-Tresor versichert werden?

Die Frage nach dem Versicherungsschutz spielt bei der Auswahl eines BTM-Tresors für viele  Betriebe eine wichtige Rolle. Sie müssen sich absichern, falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch kommt. Ein Tresor der Sicherheitsstufe 1 nach EN 1143-1 schafft hier eine verlässliche Grundlage.

Viele Versicherungen erkennen Modelle dieser Klasse für gewerbliche Bestände bis 20.000 Euro an. Ob und in welcher Höhe Ihr Bestand konkret versichert ist, hängt immer von Ihrer individuellen Police und der Nutzung des BTM-Tresors ab. Deshalb sollten Sie den genauen Leistungsumfang vorab mit Ihrem Versicherer abstimmen. Gerne stellen wir Ihnen dazu alle notwendigen Nachweise und Zertifikate zur Verfügung. 

Darf ich Betäubungsmittel zusammen mit anderen Inhalten lagern?

Grundsätzlich dürfen Sie Betäubungsmittel im selben Tresor aufbewahren wie andere Medikamente oder Wertgegenstände, solange der Tresor die erforderliche Sicherheitsstufe nach § 15 BtMG erfüllt. Allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass die Betäubungsmittel klar getrennt, eindeutig gekennzeichnet und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert sind.

Achten Sie darauf, dass Sie den Zugriff auf den Tresor nur autorisierten Personen erlauben und die Bestände lückenlos im Betäubungsmittel-Bestandsbuch führen. Bei der Aufbewahrung zusammen mit Bargeld oder vertraulichen Unterlagen sollten Sie prüfen, ob Ihre Berufsordnung oder der Versicherer weitere Vorgaben macht.

Wo sollte der BTM-Tresor am besten aufgestellt werden?

Idealerweise stellen Sie den BTM-Tresor in einem abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Raum auf, der von außen nicht einsehbar ist. Ganz wichtig: Der Tresor muss fachgerecht im Betonboden verankert werden, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift. Achten Sie darauf, dass die Verankerung nach Herstellervorgaben erfolgt und der Nachweis dafür aufbewahrt wird – bei Kontrollen wird dieser häufig eingefordert.

Wie viel kostet ein sicherer BTM-Tresor?

Die Kosten für einen BTM-Tresor hängen von verschiedenen Faktoren ab – vor allem von der Größe, der Ausstattung und der gewünschten Innenaufteilung. Kompakte Modelle mit Basisausstattung und wenigen Fachböden sind bereits für unter 500 Euro erhältlich.

Wenn Sie mehr Platz benötigen oder zusätzliche Wünsche in Bezug auf die Ausstattung haben, stehen Ihnen in unserem Sortiment auch größere Ausführungen zur Wahl. Ein Modell mit insgesamt 11 Schubladen liegt preislich bei rund 1.500 Euro.