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BTM-Tresor Vorschriften: Gesetzliche Anforderungen im Überblick

Wenn Sie beruflich mit Betäubungsmitteln zu tun haben, wissen Sie sicherlich, dass es für deren Aufbewahrung bestimmte Vorschriften gibt. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelrecht fallen, stellen ein grösseres Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit dar. Deshalb legt der Gesetzgeber im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) genau fest, wie diese zu lagern und vor Einbruch zu schützen sind.

Als Ihre Experten rund um hochwertige Tresore bieten wir Ihnen selbstverständlich auch spezielle Modelle für die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Medikamenten an. In diesem Artikel gehen wir genauer darauf ein, welche Anforderungen diese sogenannten BTM Tresore erfüllen müssen, für wen die Vorschriften gelten und wie Sie diese korrekt umsetzen.

Betäubungsmittelgesetz: Diese Medikamente erfordern eine Sicherung

Bevor wir uns der korrekten Aufbewahrung zuwenden, sehen wir uns zunächst einmal an, welche Medikamente hierbei überhaupt relevant sind. Dies ist in Deutschland genau definiert – welche Mittel als Betäubungsmittel gelten, legt das Betäubungsmittelgesetz in den Anlagen I bis III fest. Grundsätzlich handelt es sich bei Betäubungsmitteln um Substanzen mit einer hohen Suchtgefahr oder der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung. Zudem spielt eine Rolle, wie gesundheitsgefährdend die Medikamente sein können. Das Gesetz gilt auch für Stoffe, aus denen Betäubungsmittel hergestellt werden können.

Ob eine korrekte Aufbewahrung stattfindet, überwacht in Deutschland die Bundesopiumstelle oder – bei Ärzten, Krankenhäusern, Zahnärzten, Tierärzten und Apotheken – die zuständige Landesgesundheitsbehörde.

Für wen das Betäubungsmittelgesetz gilt

Ein entsprechender Schutz von Betäubungsmittelvorräten ist allen Teilnehmern am Betäubungsmittelverkehr vorgeschrieben. Dazu gehören etwa Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und viele mehr. Diese müssen die Medikamente vor einer unbefugten Entnahme schützen. Sind Sie als Privatperson im Besitz von Betäubungsmitteln, etwa zur eigenen Einnahme, dann gilt das Gesetz nicht. Dennoch wird eine sichere Lagerung dringend empfohlen, um diese etwa vor Kindern, Haustieren und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Diese Vorschriften gelten für BTM Tresore

Um eine gesetzeskonforme Lagerung zu gewährleisten, müssen Betäubungsmitteltresore, kurz BTM Tresore, einigen Anforderungen entsprechen. Die Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreiben die folgenden Punkte vor:

Anforderungen an Wertschutzschränke für Betäubungsmittel

Entscheiden Sie sich für einen Wertschutzschrank für die Aufbewahrung, muss dieser mindestens über einen Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 verfügen. Hat er ein Eigengewicht von unter 1.000 kg, muss er zudem entsprechend der Norm verankert werden. Alternativ ist ein fachgerechter Einbau als Wandtresor möglich.

Für Arztpraxen, Pflegeheime und Klinikstationen ist ein Widerstandsgrad 0 ausreichend. Eine Verankerung ist hier zudem nur für Modelle notwendig, die unter 200 kg wiegen.

Sollten Sie nach entsprechenden Ausführungen suchen, schauen Sie sich gern in unserem Sortiment um. Dort finden Sie Modelle in zahlreichen Grössen und entsprechenden Klassen. Wir beraten Sie bei Bedarf auch gerne bei Ihrer Auswahl!

Wertschutzraum für Betäubungsmittel

Auch ein Wertschutzraum ist, gerade bei einer grösseren Lagerhaltung, eine Möglichkeit für die sichere Aufbewahrung. Hierfür werden Tresortüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher vorgeschrieben.

Für die Wertschutzräume gelten einige weitere Vorgaben, die Sie in der entsprechenden Richtlinie genau nachlesen können. Zum Beispiel sind hier keine Fensteröffnungen zulässig (ausser diese sind etwa durch ein der Richtlinie entsprechendes Gitterwerk gesichert) und es gibt spezielle Anforderungen an das Mauerwerk.

Anforderungen an die elektrische Überwachung

Der dritte Teil der Richtlinie widmet sich der elektrischen Überwachung der Betäubungsmittel. Diese ergänzt die mechanische Sicherung durch die Tresore und muss, wenn erforderlich, zusätzlich eingesetzt werden. Das ist etwa der Fall, wenn die Einrichtung leicht zugänglich ist. Die Einbruchmeldeanlage muss den gültigen VDE Bestimmungen 0/833 Teile I und III entsprechen.

Sonstige Anforderungen an die Sicherung von Betäubungsmittel

Auch neben den Vorschriften für die BTM Tresore müssen Sie im Umgang mit Betäubungsmitteln die ein oder andere Regel befolgen. Wichtig ist hier natürlich, dass nur befugte Personen Zugriff auf den Tresor oder den Raum haben, in dem die Medikamente aufbewahrt werden. Befugte müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und entsprechend eingewiesen werden – etwa in die Dokumentation. Diese ist ebenfalls entscheidend: Jeder Zugang sowie Entnahmen, Rückgaben und Vernichtung von Mitteln müssen etwa in einem geeigneten Buch oder digitalen System dokumentiert werden.

Tresore für die sichere Aufbewahrung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Ob im Krankenhausbereich, als Apotheke oder als Tierarztpraxis: Die Sicherheitsanforderungen an die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln stellen eine wichtige Verpflichtung dar, deren Einhaltung regelmässig überprüft wird. Treffen Sie deshalb alle notwendigen Massnahmen, um die sich in Ihrem Besitz befindlichen Betäubungsmittel vor Diebstahl und unbefugter Entnahme zu sichern.

Wir unterstützen Sie mit den passenden BTM Tresoren bei der Umsetzung aller Vorschriften. Sehen Sie sich gerne bei den entsprechenden Modellen in unserem Shop um. Dort finden Sie ein Modell, das in Ihre Räumlichkeiten passt und allen Ansprüchen gerecht wird. Gerne kümmern wir uns zusätzlich um die Lieferung sowie bei Bedarf um die Tresorentsorgung Ihrer alten Modelle. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie eine persönliche Beratung durch unsere Experten wünschen!

 

Häufig gestellte Fragen rund um die Vorschriften für BTM Tresore

Gerne sind wir bei Fragen zu unseren Produkten für Sie da. In unserem FAQ haben wir bereits einige Informationen rund um das Thema gesammelt. Schauen Sie gern nach, ob Ihre Frage bereits beantwortet wird:
 

Kann man andere Gegenstände zusammen mit Betäubungsmitteln aufbewahren?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie im selben Tresor neben Betäubungsmitteln auch andere Gegenstände aufbewahren. Die Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass auch diese Gegenstände konform aufbewahrt werden. So gelten etwa für Waffen ebenfalls spezielle Vorschriften.

Kann man BTM Tresore versichern?

Ja, in aller Regel ist das möglich, da diese mit ihrem Widerstandsgrad den Sicherheitsstandards von Versicherern entsprechen. Allerdings gibt es noch weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Versicherung, etwa die korrekte Verankerung. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsanbieter, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Wichtig: Je höher die Sicherheitsstufe, desto höher ist auch die mögliche Versicherungssumme.

Sind BTM Tresore mit Schlüssel zulässig?

Die Art des Schlosses ist für die Sicherheit eines BTM Tresors nicht entscheidend. Es sind also sowohl Modelle mit Zahlenschloss als auch mit Schlüssel zulässig. Die Entscheidung für das eine oder andere hat meist eher praktische Gründe. Schlüssel eignen sich gut, wenn nur wenige Personen Zugriff erhalten sollen. Sind zu viele Schlüssel im Umlauf, kann das ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ein Zahlencode kann hingegen an beliebig viele berechtigte Personen weitergegeben werden.

Wie gross muss ein BTM Tresor sein?

Bezüglich der Grösse gibt es keine Vorschriften. Es existieren sowohl sehr grosse als auch kleine Tresore. Für Ihren Kauf empfehlen wir Ihnen, etwas grösser zu denken, um auch einem eventuell wachsenden Bedarf in der Zukunft gerecht zu werden. So müssen Sie sich bei Änderungen nicht direkt ein neues Modell zulegen.